Corporate Influencer agieren nicht im rechtsfreien Raum

26.09.2023 | Klaus Eck

Stefan Schicke spricht über den Rechtsfreien Raum in dem Corporate Influencer agieren
Quelle: Zukunft Personal, Klaus Eck

Stefan C. Schicker ist Rechtsanwalt und Partner bei SKW Schwarz sowie Innovationsberater mit speziellem Fokus auf Corporate Influencer, KI und Mindset-Wandel. Er ist ein profunder Experte für die rechtlichen Aspekte beim Thema Corporate Influencer und hat sich schon frühzeitig mit Datenschutz und Privatsphäre beim Einsatz von KI auseinandergesetzt. Im ZP Corporate Influencer Club hält er einen Vortrag über die rechtlichen Voraussetzungen für Corporate Influencer. Dazu habe ich ihn interviewt:

Wie viel Angst muss ein Unternehmen haben, wenn seine Mitarbeiter:innen viel auf LinkedIn publizieren? 
 
Corporate Influencer einzusetzen, ist ein großartiges Tool, um Botschaften glaubwürdig an Kunden zu vermitteln. Es gilt einige rechtliche Themen zu beachten. Das ist aber möglich und das Risiko, dass dann etwas passiert eher gering.
 
Welche rechtlichen Rahmenbedingungen sollten Corporate Influencer vor allem beachten?
 
Die Corporate Influencer sollten ein gutes Bauchgefühl entwickeln, was geht und was nicht. Das schließt Themen aus Marken-, Urheber-, Datenschutz-, Wettbewerbs- und Persönlichkeitsrecht ein. Das Gefühl kann man aber gut trainieren. Wir nennen das die Schicker’sche Eisberg-Methode und sie ist Teil unserer Schulungen.
 
Was kann ein Unternehmen tun, damit die von Corporate Influencern erstellten Inhalte das Urheberrecht nicht verletzen?
 
Am besten die Corporate Influencer schulen und darüber hinaus unproblematischen Content (z.B. Bilder-Datenbank etc.) zur Verfügung stellen.
 
Welche Datenschutzbestimmungen gelten für die Arbeit von Corporate Influencern, insbesondere im Hinblick auf die DSGVO?
 
Grundsätzlich gilt, dass personenbezogene Daten nur mit Zustimmung verwendet werden dürfen. Hier hilft aber oft die konkludente Einwilligung, also wenn jemand seine Zustimmung zu verstehen gibt. Auch darauf gehen wir in den Schulungen ein.
 
Wer haftet, wenn ein Corporate Influencer mit seinen Meinungsbeiträgen rechtliche Grenzen überschreitet?
 
Das kann in beide Richtungen vereinbart werden. Erfahrungsgemäß hilft es und fördert die Post-Bereitschaft, wenn das Unternehmen das Risiko übernimmt.
 
Welche rechtlichen Fragen sollten wir berücksichtigen, wenn Corporate Influencer in mehreren Ländern tätig sind?
 
Grundsätzlich gilt meist jeweils das Landesrecht. D.h. Spezialfragen sollten lokal geklärt werden. Die Basics sind aber in vielen EU-Ländern ähnlich.
 
Hat es bereits viele Abmahnungen oder rechtlichen Auseinandersetzungen hierzulande zum Thema Corporate Influencer gegeben? 
 
Streitigkeiten halten sich – auch aufgrund des guten Verständnisses der CI – aktuell sehr in Grenzen.
 
Sollten Unternehmen die Nutzung von ChatGPT in ihrer Organisation verbieten oder was können sie tun? 
 
Ich bin kein Freund davon etwas zu verbieten. Die CI können das dann dennoch privat nutzen – das führt zu weiterer Zerfaserung. Aber es hilft die CI im Umgang zu schulen und auf die rechtlichen Konsequenzen hinzuweisen. Ggf. hilft auch eine Firmen-Policy über die Verwendung und Transparenz dazu weiter.
 

Über den Autor

Portrait von Klaus Eck

Klaus Eckist freier Kommunikationsberater und einer der führenden Corporate-Influencer-Experten in Deutschland. Der Gründer einiger Agenturen ist Social-Media-Pionier, Keynote Speaker und Content-Marketing-Profi. Zu seinen Hauptaufgaben gehört die strategische Begleitung von Corporate-Influencer-Programmen. Als Berater begleitet er seit mehr als 25 Jahren Marken bei der Digitalisierung ihrer Unternehmens-, Marketing- und Kommunikationsprozesse. Er hat fünf Fachbücher und zahlreiche Publikationen in Zeitschriften über Content Marketing, Corporate Influencer und Reputation Management veröffentlicht